1996 - 2022 herausgegeben von Dr. iur. Paul Tiedemann |
3. Kriegs- und Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen
3.2. Literatur
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Autor beschäftigt sich zustimmend mit der Entscheidung des BVerwG v. 3.7.1996 - 2 B 80/96, wonach Sanitäter, die als Berufs- oder Zeitsoldaten dienen, zwar nicht nach Art. 4 Abs. 3 GG den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern, aber ihre Entlassung aus dem Soldatenverhältnis wegen besonderer Härte gemäß § 55 Abs. 3 SoldatenG beantragen können. [pt]